Büroreinigung
Die Reinigung von Büros aller Art gliedert sich in die Grundreinigung und die Unterhaltsreinigung. Dabei haben wir eine gute Nachricht, denn beide Varianten bieten wir bei der Büroreinigung in Hamburg und Umgebung an. Damit genießen Sie den Vorteil, einerseits gute Arbeitsbedingungen für Ihre Angestellten zu schaffen. Andererseits haben Ihre Geschäftspartner/-innen sowie Kundinnen und Kunden immer einen guten ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. Er ist entscheidend bei der Frage, wie die Seriosität bewertet wird.
Wie die Bezeichnung zutreffend nahelegt, handelt es sich um eine grundlegende Schaffung von Sauberkeit in den Büroräumen. Sie erfolgt üblicherweise vor der Inbetriebnahme oder nach der Durchführung von Sanierungen, Modernisierungen oder Renovierungen. Auch beispielsweise nach Sturmschäden oder Wasserschäden ist eine umfangreiche Büroreinigung erforderlich, um Staub- und Schlammeinträge zu entfernen. Zudem wird eine turnusmäßige Grundreinigung von Büroräumen empfohlen. Der Zyklus hängt dabei von der Beanspruchung der Räume ab. Viele Firmen, Kanzleien und Behörden lassen die erweiterte Büroreinigung als Frühjahrs- und Herbstputz durchführen. An anderen Stellen reicht eine Grundreinigung pro Jahr.
Bei dieser Art der Büroreinigung werden Decken und Wände mit abgekehrt oder abgesaugt. Von wischbaren Fußböden entfernen wir bei der Bürogrundreinigung den Schmutz und die Pflegemittelschichten und bringen eine neue Versiegelung mit speziellen Pflegemitteln auf. Teppichböden erhalten eine Schaumreinigung. Außerdem können Sie mit uns bei den Leistungen zur erweiterten Büroreinigung beispielsweise das Abwaschen der Lamellen von Innenjalousien vereinbaren. Das heißt, wir schnüren bei der Grundreinigung für Büros individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungspakete.
Der Begriff Unterhaltsreinigung kommt für die laufende Büroreinigung zum Einsatz. Sie erfolgt in kurzen Abständen und in vielen Fällen sogar täglich. Zu den üblichen Leistungspaketen gehören unter anderem:
Ein Punkt ist besonders wissenswert: Unsere Angebote zur Büroreinigung eignen sich auch für Anwalts- und Steuerberaterkanzleien sowie Behördenbüros mit erhöhtem Anspruch an den Datenschutz. Unsere Mitarbeiter/-innen müssen bereits bei der Einstellung eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen.
So ist gewährleistet, dass auch die Daten nicht an Dritte gelangen, deren Wahrnehmung unvermeidlich ist. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Dokumente offen einsehbar auf Schreibtischen in den zu reinigenden Büros liegen oder zufällig Telefonate mitgehört werden. Das ist jederzeit möglich, denn wir bieten die professionelle Büroreinigung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Betriebs- und Öffnungszeiten an.
Welche Kosten für die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für Büroräume geplant werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Mitarbeiter- und Kundenfrequenz, die über den Turnus der Unterhaltsreinigung bestimmt. Auch die Lage der Büroräume und der daraus resultierende Verschmutzungsgrad sind entscheidend.
Direkt von Außenbereichen zugängliche Büros benötigen eine häufigere Reinigung als Räume, die sich in den oberen Stockwerken eines Gewerbegebäudes befinden. Zudem spielt die Frage eine Rolle, ob Ihre Büroräume im laufenden Betrieb (tagsüber) oder außerhalb der Geschäftszeiten (nachts) gereinigt werden sollen.
Solche Faktoren berücksichtigen wir bei der Erstellung von Plänen und Kostenvoranschlägen für die professionelle Büroreinigung. Deshalb nennen wir auch keine Pauschalpreise, sondern Sie erhalten von uns nach der Erfassung Ihres Bedarfs stets ein individuelles Angebot.
Sie haben Fragen rund um unsere Angebote zur Büroreinigung oder haben sich bereits entschlossen, uns mit der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für Büroräume zu beauftragen? Unser Team nimmt Ihre Anfragen gern entgegen.
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